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Rechtsprechung
   OLG Köln, 28.07.1997 - 14 W 2/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,3351
OLG Köln, 28.07.1997 - 14 W 2/97 (https://dejure.org/1997,3351)
OLG Köln, Entscheidung vom 28.07.1997 - 14 W 2/97 (https://dejure.org/1997,3351)
OLG Köln, Entscheidung vom 28. Juli 1997 - 14 W 2/97 (https://dejure.org/1997,3351)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    GKG § 16 Abs. 2; BRAGO § 57 Abs. 2
    Gegenstandswert für die Räumungsvollstreckung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BRAGO § 57 Abs. 2; GKG § 16 Abs. 2
    Gegenstandswert für Räumungsvollstreckung, Gegenstandswert für Jahresbetrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 1165
  • VersR 1997, 1372
  • AnwBl 1998, 284
 
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Wird zitiert von ... (2)

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Rechtsprechung
   OLG München, 06.06.1997 - 11 W 1605/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6073
OLG München, 06.06.1997 - 11 W 1605/97 (https://dejure.org/1997,6073)
OLG München, Entscheidung vom 06.06.1997 - 11 W 1605/97 (https://dejure.org/1997,6073)
OLG München, Entscheidung vom 06. Juni 1997 - 11 W 1605/97 (https://dejure.org/1997,6073)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Anwaltsblatt

    ZPO § 91 Abs. 1, Abs. 2 S. 1 und 3; AKB § 10 Abs. 5

  • rechtsportal.de

    AKB § 10 Abs. 5; ZPO § 91 Abs. 1, 2 S. 1, 3
    Kostenerstattung bei zwei Prozeßbevollmächtigten auf Seiten der Beklagten wegen eines Verkehrsunfalls

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • AnwBl 1998, 284
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • OLG München, 30.11.1994 - 11 W 2545/94
    Auszug aus OLG München, 06.06.1997 - 11 W 1605/97
    Nach der Rechtsprechung des Senats beschränkt sich im Fall der gemeinsamen Klage gegen Versicherungsnehmer und Haftpflichtversicherung der Erstattungsanspruch der Beklagten grundsätzlich auf die Kosten eines Rechtsanwaltes (JurBüro 1995, 264 AnwBl. 1995, 205 = MDR 1995, 263 ).
  • OLG Hamm, 10.11.1981 - 3 W 60/81
    Auszug aus OLG München, 06.06.1997 - 11 W 1605/97
    Aus § 10 Abs. 5 AKB ergibt sich auch das Recht des Versicherers, für den Mitversicherten einem Rechtsanwalt Prozeßvollmacht zu erteilen (Stiebel/Hofmann 16. Aufl. Anm. 195 zu § 7 AHB; OLG Hamm VersR 1982, 1068 zu dem gleichlautenden § 5 Nr. 7 AKB ).
  • OLG Nürnberg, 02.08.2011 - 14 W 1371/11

    Klage eines Anlegers gegen Komplementär-GmbH als Fondsinitiatorin sowie den

    Die hierauf beruhenden Vorgaben des Bundesgerichtshofs werden in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung teilweise dahin präzisiert, dass Streitgenossen unter Kostengesichtspunkten verpflichtet sein können, einen gemeinsamen Prozessbevollmächtigten zu bestellen, wenn ein interner Interessenwiderstreit zwischen den einzelnen Streitgenossen weder besteht noch zu besorgen ist und nach der rechtlichen und tatsächlichen Ausgestaltung der Streitgenossenschaft kein sachliches Bedürfnis für die Zuziehung eines eigenen Anwalts erkennbar ist (so OLG Celle, Beschl. v. 8.1.1987 - 8 W 520/86, JurBüro 1987, 601; OLG Hamm, Beschl. v. 4.4.1978 - 23 W 163/78, MDR 1978, 849; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 24.8.1999 - 3 W 82/99, OLGReport 1999, 418, Rn. 7 nach juris; OLG Koblenz, Beschl. v. 5.8.2010 - 14 W 420/10, MDR 2010, 1158, Rn. 3 nach juris; OLG Köln, Beschlüsse v. 16.7.1992 - 17 W 13-14/91, FamRZ 1993, 587; v. 9.9.1998 - 17 W 286-288/98, JurBüro 1998, 418; und v. 5.2.2009 - 17 W 28/09, OLGReport 2009, 779, Rn. 8 nach juris; s.a. OLG München, Beschlüsse v. 30.11.1994 - 11 W 2545/94, MDR 1995, 263, Rn. 5 nach juris, und v. 6.6.1997 - 11 W 1605/97, MDR 1997, 830, Rn. 3 f. nach juris; OLG Stuttgart, Beschlüsse v. 13.11.1979 - 8 W 123/79, 8 W 124/79, Die Justiz 1980, 20, und v. 31.3.1980 - 8 W 558-559/79, Rpfleger 1980, 194; ähnlich OLG Brandenburg, Beschl. v. 29.9.2010 - 6 W 82/10, Rn. 12 f. nach juris).

    Eine auf einer spezialgesetzlichen Regelung beruhende Ausnahme ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs regelmäßig im Haftpflichtprozess des Geschädigten gegen den Versicherer und den Fahrer/Halter eines Kraftfahrzeugs anzunehmen (BGH, Beschl. v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 7 nach juris; so bereits früher OLG Bamberg, Beschl. v. 6.9.1985 - 5 W 73/85, VersR 1986, 395, 396; OLG Köln, Beschl. v. 16.7.1992 - 17 W 13-14/91, FamRZ 1993, 587; OLG München, Beschlüsse v. 30.11.1994 - 11 W 2545/94, MDR 1995, 263, Rn. 5 f. nach juris; v. 6.6.1997 - 11 W 1605/97, MDR 1997, 830, Rn. 3 f. nach juris; dem BGH folgend etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2009 - I-24 W 61/09, JurBüro 2010, 431, Rn. 11 nach juris; and.

  • OLG Nürnberg, 08.09.2011 - 6 W 1554/11

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von zwei Prozessbevollmächtigten in

    Dort besteht ohne weiteres kein Anlass für den Fahrer/Halter, einen eigenen Rechtsanwalt zu beauftragen (BGH, Beschlüsse v. 20.1.2004 - VI ZB 76/03, NJW-RR 2004, 536, Rn. 10 nach juris, u. v. 3.2.2009 - VIII ZB 114/07, ZfS 2009, 283, Rn. 7 nach juris; so bereits früher OLG Bamberg, Beschl. v. 6.9.1985 - 5 W 73/85, VersR 1986, 395, 396; OLG Köln, Beschl. v. 16.7.1992 - 17 W 13-14/91, FamRZ 1993, 587; OLG München, Beschlüsse v. 30.11.1994 - 11 W 2545/94, MDR 1995, 263, Rn. 5 f. nach juris, und v. 6.6.1997 - 11 W 1605/97, MDR 1997, 830, Rn. 3 f. nach juris; dem BGH folgend etwa OLG Düsseldorf, Beschl. v. 21.12.2009 - I-24 W 61/09, JurBüro 2010, 431, Rn. 11 nach juris; OLG Nürnberg, Beschluss vom 2.8.2011 - 14 W 1371/11, 1372/11, in juris; and.
  • LAG Baden-Württemberg, 10.11.2004 - 3 Ta 181/04

    Kostenerstattungsanspruch zweier Mitglieder einer Anwaltssozietät als

    Soweit einzelne Gerichte einen Erstattungsanspruch bei mehreren Prozessbevollmächtigten der Streitgenossen nur dann ablehnen, wenn ihm die Einrede des Rechtsmissbrauchs entgegenzuhalten ist, wird diese Grenze schon dann gezogen, wenn die Interessen der Streitgenossen völlig gleichlaufend sind (vgl. etwa Oberlandesgericht Sachsen- Anhalt, Beschluss vom 16. Oktober 2001 - 13 W 187/01 - im Anschluss an OLG Karlsruhe, 27. Mai 1997, 13 W 192/96, JurBüro 1998, 142 und OLG München, 6. Juni 1997, 11 W 1605/97, AnwBl 1998, 284).
  • LG Hagen, 08.02.2023 - 3 T 141/22
    b) Diese Grundsätze sind nach hiesiger Auffassung auch auf den Fahrer - hier die Beklagte zu 3 - als nach A.1.2 AKB lediglich "mitversicherte" Person übertragbar (ohne tiefergehende Begründung so auch: OLG München, Beschluss vom 06.06.1997 - 11 W 1605/97).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 07.05.1997 - 10 W 65/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11269
OLG Düsseldorf, 07.05.1997 - 10 W 65/97 (https://dejure.org/1997,11269)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07.05.1997 - 10 W 65/97 (https://dejure.org/1997,11269)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 07. Mai 1997 - 10 W 65/97 (https://dejure.org/1997,11269)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • BB 1997, 2397
  • AnwBl 1998, 284
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • OLG Karlsruhe, 26.07.1993 - 11 W 44/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1997 - 10 W 65/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Partei auch ohne Anordnung des persönlichen Erscheinens eine sachinformierte Person ihres Vertrauens, die zur Aufklärung des Sachverhaltes in der Lage ist, zu einem Gerichtstermin senden und deren Kosten wie Parteireisekosten erstattet verlangen kann (OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 484; einschränkend Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 52. Aufl., § 91, Rdnr. 25, wonach der Ausfall im Betrieb nicht stets die Annahme eines Verdienstausfalls rechtfertigt).

    Folglich ist beim Eintritt einer Zeitversäumnis ohne unmittelbaren Verdienstausfall auch dann eine Entschädigung zu gewähren, wenn die Zeitversäumnis eine fühlbaren Einbuße für die Partei mit sich bringt, weil sie durch den zeitweiligen Wegfall der Arbeitskraft dieses Mitarbeiters, ein reduziertes Arbeitsergebnis hinzunehmen hat (OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 484).

  • OLG Hamm, 25.01.1996 - 23 W 348/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1997 - 10 W 65/97
    Die neuere Rechtsprechung tendiert im übrigen dahin, nicht nur Organen und Mitarbeitern von Handelsgesellschaften eine Entschädigung für die durch Informationsreisen entstandene Zeitversäumnis zu gewähren, sondern weitergehend auch Organen und Mitarbeitern von juristischen Personen allgemein (zuletzt OLG Hamm MDR 1997, 206 = JurBüro 1997, 143 mit Hinweis auf OLG Stuttgart …
  • OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 415/94
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1997 - 10 W 65/97
    In der Rechtsprechung ist anerkannt, daß eine Partei auch ohne Anordnung des persönlichen Erscheinens eine sachinformierte Person ihres Vertrauens, die zur Aufklärung des Sachverhaltes in der Lage ist, zu einem Gerichtstermin senden und deren Kosten wie Parteireisekosten erstattet verlangen kann (OLG Koblenz MDR 1995, 424; OLG Karlsruhe Rpfleger 1993, 484; einschränkend Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, Kommentar zur ZPO, 52. Aufl., § 91, Rdnr. 25, wonach der Ausfall im Betrieb nicht stets die Annahme eines Verdienstausfalls rechtfertigt).
  • OLG Düsseldorf, 23.05.1991 - 10 W 48/91

    Anwaltskosten; Reisekosten; Wirtschaftsunternehmen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1997 - 10 W 65/97
    Nach der - 284 - AnwBl 1998, 284-285 - 285 - Rechtsprechung des Senats ist bei Wirtschaftsunternehmen in durchschnittlich gelagerten Rechtsfällen in der Regel keine Notwendigkeit für eine persönliche Unterrichtung des Prozeßbevollmächtigten anzuerkennen, sofern die erforderlichen Informationen schriftlich oder Mitteln der Telekommunikation erteilt werden können (Senat, Rpfleger 1991, 522).
  • OLG Bamberg, 14.01.1992 - 8 W 58/91

    Festsetzung eines Abwesenheitsgeldes für die Wahrnehmung eines Termins durch den

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 07.05.1997 - 10 W 65/97
    1a Z 41/89">JurBüro 1990, 898 und OLG Bamberg JurBüro 1992, 242).
  • OLG Stuttgart, 03.04.2001 - 8 W 494/00

    Lostenerstattung - Zeitversäumnis - Parteivertreter - juristische Person -

    Dabei hat sich in zunehmend stärkerem Maße die Auffassung durchgesetzt, dass ohne konkreten Nachweis regelmäßig der Höchstsatz von derzeit 25,-- DM pro Stunde für höchstens 10 Stunden am Tag als Entschädigung zu gewähren ist (ebenso zB OLG Karlsruhe, Die Justiz 1981, 441; OLG Frankfurt JurBüro 1985, 1400; OLG Hamburg JurBüro 1991, 1089; OLG Düsseldorf OLGR 1997, 360 = BB 1997, 2397 = AnwBl 1998, 284; OLG Brandenburg OLGR 1997, 15; OLG Köln, a.a.O.; insoweit abweichend: OLG Rostock aaO: 22, 50 DM gem. § 287 ZPO).
  • OLG Koblenz, 06.03.2001 - 14 W 109/01

    Erstattungsfähigkeit von Kopiekosten; Erstattungsfähigkeit von

    Gleiches gilt für den von der Beschwerde unter Hinweis auf OLG Düsseldorf AnwBl. 1998, 284 f geltend gemachten Verdienstausfall.
  • OLG Karlsruhe, 02.04.2003 - 21 W 85/02

    Erstattungsfähigkeit der Mehrkosten eines auswärtigen Verfahrensbevollmächtigten:

    In der Rechtsprechung ist anerkannt, dass der Zeitaufwand eines Mitarbeiters einer juristischen Person arbeitsproduktive Nachteile zur Folge hat und bei der im Kostenrecht gebotenen wirtschaftlichen Betrachtungsweise deshalb auch ohne den Nachweis einer konkreten Einbuße die Entschädigung mit dem Höchstsatz (OLG Stuttgart, JurBüro 2001, 484) bzw. mit einem dem Höchstsatz des § 2 Abs. 11 ZSEG nahekommenden Betrag (OLG Karlsruhe AnwBl. 1998, 284f: jedenfalls 20,- DM je Stunde bei einem Höchstsatz von DM 25,-) zu bemessen ist.
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